Barrierefreiheitsstärkungsgesetz - BFSG

Die Rechtsverordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist im Bundesanzeiger erschienen. Das BFSG legt fest, dass bestimmte Dienstleistungen und Produkte in Zukunft barrierefrei hergestellt, angeboten und vertrieben werden müssen.

Verpflichtend für die Privatwirtschaft tritt die neue Verordnung am 28.Juni 2025 in Kraft. Sie regelt  offene Details zur konkreten Umsetzung. Beispiel bei Bankdienstleistungen: die Beschreibung der Dienstleistung muss auf Sprachniveau B2 verständlich sein (§17.2)

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter folgendem Link:

BMAS - Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Für Kunden von BFD amtlich ist die Verordnung zum BFSG online zugänglich unter: 

https://partner.bfd-online.info/mybfd/login_form